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| Motorrad-Lexikon
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KFZ-Haftpflichtversicherung
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Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die nicht den eigenen Schaden des
Versicherten begleicht, sondern einen Schaden der einem anderen durch einen Verkehrsunfall entsteht,
an dem der Versicherte die Schuld trägt.
Diese Schäden können verschiedenster Art sein, wie
- Heilungskosten bei Personenschäden
- Renten bei Invalidität
- Reparaturen an anderen Fahrzeugen
- Reparaturen an anderen Objekten
- Kostenersatz, wenn das andere Fahrzeug oder Objekt irreparabel ist
oder die Kosten der
Reparatur so hoch wären, dass der halbe Zeitwert
überschritten wird. Man spricht in diesem Fall
von einem Totalschaden.
Die maximale Entschädigung eines oder mehrerer Geschädigten richtet sich nach der sog. Deckungssumme.
Wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, so muss der Schädiger diesen Mehrbetrag selbst begleichen.
Da ein Schaden bei einem größeren Unfall leicht höhere Schadenssummen erreichen kann, sind die
Deckungssummen bereits im Millionen Euro Bereich. Meistens sind Mindestdeckungssummen gesetzlich
geregelt.
In den meisten Ländern ist eine KFZ-Haftpflichversicherung vorgeschrieben um ein KFZ-Kennzeichen für
ein Fahrzeug zu bekommen.
Um die Prämien einerseits konkurrenzfähig zu halten und andererseits die zu bezahlenden Schäden zu
reduzieren, gibt es in vielen Fällen ein sog. Bonus-Malussystem. Muss die Versicherung einen Schaden
begleichen, so erhöht sich die Versicherungsprämie für den Versicherten, die nach den sog.
Maluspunkten berechnet wird. Bleibt der Versicherte aber eine gewisse Zeit unfallfrei und damit die
Versicherung zahlungsfrei, so wird die Prämie nach den Bonuspunkten reduziert. Kritiker sehen im
Bonus-Malus eine Gefahr der Fahrerflucht.
Es gibt allerdings Fälle, wo die Versicherung leistungsfrei bleibt. Manchmal ist sie zwar gegenüber
dem Geschädigten vorleistungspflichtig, sie kann sich den Betrag aber vom Versicherten zurückholen.
Solche Fälle sind z.B., wenn Alkohol am Steuer bei dem Unfall mit im Spiel war oder bei abgefahrenen
Autoreifen. Schlimm ist die Situation allerdings bei einem Unfall mit einem Fahrzeug ohne gültigen
Kennzeichen, da hier keine Versicherung einspringt. Dies kann auch der Fall sein, wenn ein
ausländisches Fahrzeug ohne Zusatzschild für das Herkunftsland beteiligt ist.
Schwierig können sich auch Unfälle mit Fahrzeugen aus anderen Ländern gestalten. Um nicht mit der
ausländischen Versicherung verhandeln zu müssen, so kann eine inländische Vertragsversicherung dafür
einspringen. In Österreich ist dies der Versicherungsverband dem Dachverband aller Versicherungen.
Bei Fahrten ins Ausland benötigte man meist zum Nachweis einer gültigen Versicherung die grüne
Versicherungskarte. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr
vorgeschrieben, es gilt innerhalb der EU das sog. Kennzeichenabkommen. Das Mitführen der Grünen
Karte kann einem bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern. Wichtig: Erfahrungen
zeigen, bei verschuldeten Unfällen mit Personenschäden oder sogar Todesfolge wird die "Grüne Karte"
dennoch zwingend verlangt - Festhalten oder Inhaftierung bis zur Klärung des Versicherungsschutzes
ist schon vorgekommen.
Ursprung ist die UNO-Empfehlung Nr.5, daraus resultieren die weiteren Abkommen. Zuständige
Organisation ist das Council of Bureaux http://www.cobx.org, mit Sitz in London. Das ursprüngliche
Grüne-Karte-System hatte 13 Staaten. Heute sind es 44. Und gilt für Europa.
Details aus einigen Ländern
Deutschland
In von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz hilft in Deutschland ein Entschädigungsfonds
der deutschen Autoversicherer. http://www.verkehrsopferhilfe.de Dieser hilft auch Verkehrsopfern bei
Unfällen im Ausland in der Funktion als Entschädigungsstelle nach der 4.KH-EG Richtlinie. Die
endgültige Schadensabwicklung wird dann im Auftrag der Verkehrsopferhilfe entweder durch in
Deutschland zugelassene Autohaftpflichtversicherer oder in Untervollmacht für diese durch
Schadenregulierungsbüros durchgeführt.
Grundlage ist seit 2003 eine EU-Richtlinie, die fordert jede Versicherung solle in jedem Land der
EU einen Repräsentanten benennen, der Schäden reguliert. Für die Abwicklung und Regulierung von
Schäden bei Schäden in Deutschland ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.V., mit Sitz in Hamburg
zuständig. Mehr Info: http://www.gruene-karte.de oder auch http://autoversicherung.einsurance.de
Seit 2003 ist eine EU-Richtlinie in Kraft. Sie fordert jede Versicherung solle in jedem Land der
EU einen Repräsentanten benennen, der Schäden reguliert. Wer dies ist, erfährt man unter:
http://www.zentralruf.de/
Österreich
Bei PKW richtet sich die Höhe der Prämie nach der Motorleistung mit Bonus-Malussystem. Bei LKW nach
dem Gesamtgewicht ohne Bonus-Malus.
Bei Unfällen in Österreich mit ausländischen Fahrzeugen regelt dies der Verband der
Versicherungsunternehmen Österreichs www.vvo.at. Ebenso bei nicht versicherten Fahrzeugen.
Haftpflichtversicherungen gibt es auch außerhalb des Straßenverkehrs, etwa im Privat- oder
Sportbereich.
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