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| Motorrad-Lexikon
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Abblendlicht
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Das Abblendlicht ist ein an Fahrzeugen angebrachtes Licht. Das Abblendlicht (früher auch
Fahrlicht) dient zur Ausleuchtung der Fahrbahn vor dem Fahrzeug. Im Gegensatz zum Fernlicht, dessen
Ausleuchtung so weit wie möglich geht, endet die ausgeleuchtete Fläche beim Abblendlicht ca. 70 m vor
dem Fahrzeug.
Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn asymmetrisch aus (seit 1959 wird unter dem Glühwendel ein
Abdeckblech um 15 Grad geneigt angebracht) - in Ländern mit Rechtsverkehr wird die rechte Seite
stärker ausgeleuchtet, bei Linksverkehr die linke. Dies ist dazu gedacht, entgegenkommende Fahrzeuge
nicht zu blenden, aber gleichzeitig den rechten Straßenrand für den Fahrer klar erkennbar zu machen,
um Fußgänger und Radfahrer oder auch Wildwechsel früher wahrzunehmen.
- Juristische Definition im Straßenverkehr
Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem
einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und
darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer
(Absatz 3, Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den
gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren
Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so
hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die
1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach
rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas
anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke
in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe
über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht. Paarweise verwendete
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und
gleichmäßig abgeblendet werden können.
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